Musikfreunde Glashütten

 

 

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Allgemeiner Hinweis:

Teilnahme auf eigene Gefahr

1.   Anmeldung: Ihre verbindliche Anmeldung erbitte ich schriftlich auf dem vorbereiteten Antwortcoupon des jeweiligen Einzelprospektes. Eine anschließende Stornierung der Reise durch den Teilnehmer ist kostenpflichtig,

2.   Anzahlung: Die auf dem jeweiligen Einzelprospekt angegebene Anzahlung wird mit der Anmeldung fällig.

3.   Buchungsbestätigung/         Rechnung: Frühe Anmeldungen sind hilfreich für die Organisation! Sie erhalten nach Eingang der ersten Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl  – wenn feststeht, dass die Reise stattfindet) von mir eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Dann müsste auch die RRV (siehe Spalte daneben) von Ihnen selbst durchgeführt werden.

4.   Stornierung der Reise

a)      durch den Veranstalter:

Wenn die auf dem Einzelprospekt angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden die bereits geleisteten Anzahlungen nach Absage der Reise komplett zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers auch mit einer anderen Reise verrechnet.

b)      durch den Kunden:

Die Stornierung der Reise muss schriftlich erfolgen. Sie ist kostenpflichtig:  Nach Eingang der Anmeldung werden berechnet:

Tag 1 – 20 nach Eingang der Anmeldung    =30 €

bis 90 Tage vor der Reisetermin            = kompl. Anzahlung der jeweiligen Reise

bis 60 Tage vor der Reisetermin            = 50 % des gesamten Reisepreises

danach = der komplette Reisepreis                                        

Für den Krankheitsfall empfehle ich eine Reiserücktrittsversicherung (RRV). Versichert wird die komplette Reisesumme der jeweiligen Reise inkl. Eintrittskarten. Die Buchung dieser Versicherung übernehme ich nicht mehr (siehe Spalte rechts) 

Bei einem Teilnehmerwechsel (eine Ersatzperson kann bei Verhin-derung bis 10 Tage vor der Reise benannt werden) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- pro Person erhoben. Achtung: Die RRV ist nicht auf die Ersatzperson übertragbar! Teilnehmerwechsel nur bei Bahn- und Busreisen möglich!

Eintagesreisen: siehe Einzelprospekt

5.   Insolvenzversicherung

Für alle Reisen gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Sicher-heitsschein, der Ihnen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung (siehe Punkt 3) zugeht.

(Stand: April 2011)

 

Reiserücktrittsversicherung:

       Stand: April 2011

 

Nachdem die Europäische nicht mehr zur Verfügung steht, nehmen wir jetzt für unsere Reiserücktrittsversicherung die Elvira, für die mir Überweisungsträger übergeben hat, die ich auf Wunsch meiner Teilnehmer den Rg. beifüge.

Jeder Teilnehmer muss die RRV selbst vornehmen!